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   BGH, 27.02.1957 - V ZR 104/55   

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https://dejure.org/1957,2619
BGH, 27.02.1957 - V ZR 104/55 (https://dejure.org/1957,2619)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1957 - V ZR 104/55 (https://dejure.org/1957,2619)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1957 - V ZR 104/55 (https://dejure.org/1957,2619)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50

    Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 27.02.1957 - V ZR 104/55
    Dies ist dann der Fall, wenn die Ausnutzung der anderweitigen Ersatzmöglichkeit begründete Aussicht auf alsbaldige Verwirklichung hatte (BGHZ 2, 209 [218]).
  • RG, 07.04.1937 - V 290/36

    1. Über den Umfang der Aufsichtspflicht des Konkursrichters gemäß § 83 KO. 2. Ist

    Auszug aus BGH, 27.02.1957 - V ZR 104/55
    Es ist deshalb dem Geschädigten nicht zuzumuten, eine erst in Jahren zu seiner Befriedigung führende Gehaltspfändung zu erwirken (RGZ 141, 353 [354/355]: Befriedigung in erst etwa 4 1/2 Jahren), eine durch Vorschriften zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erheblich erschwerte, in ihrem Ende noch nicht abzusehende Liegenschaftsvollstreckung zu betreiben (RGZ 161, 109 [121]: Zwangsvollstreckung in landwirtschaftlichen Grundbesitz in der Zeit von Ende 1931 ab), oder, wenn er durch die Amtspflichtverletzung im Verteilungstermin ungenügend berücksichtigt wurde, auf dem Weg eines Bereicherungsanspruchs von den anderen Konkursgläubigern Ersatz zu verlangen (RGZ 154, 291 [295/296]); der Kläger kann hier, wie das Reichsgericht hervorhebt, "nicht auf den weitläufigen und vollends bei einem Klaggrund wie dem der ungerechtfertigten Bereicherung im Ergebnis unsicheren Weg verwiesen werden, von einer großen Zahl von Konkursgläubigern einen Teil der ihnen zugefallenen Konkursdividende herauszuverlangen", wobei der gutgläubige Empfang vor einer Reihe von Jahren zu beachten wäre (§ 818 Abs. 2 bis 4 BGB).
  • RG, 12.07.1933 - V 111/33

    Kann der wegen Amtspflichtverletzung eines Beamten in Anspruch genommene Staat

    Auszug aus BGH, 27.02.1957 - V ZR 104/55
    Es ist deshalb dem Geschädigten nicht zuzumuten, eine erst in Jahren zu seiner Befriedigung führende Gehaltspfändung zu erwirken (RGZ 141, 353 [354/355]: Befriedigung in erst etwa 4 1/2 Jahren), eine durch Vorschriften zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erheblich erschwerte, in ihrem Ende noch nicht abzusehende Liegenschaftsvollstreckung zu betreiben (RGZ 161, 109 [121]: Zwangsvollstreckung in landwirtschaftlichen Grundbesitz in der Zeit von Ende 1931 ab), oder, wenn er durch die Amtspflichtverletzung im Verteilungstermin ungenügend berücksichtigt wurde, auf dem Weg eines Bereicherungsanspruchs von den anderen Konkursgläubigern Ersatz zu verlangen (RGZ 154, 291 [295/296]); der Kläger kann hier, wie das Reichsgericht hervorhebt, "nicht auf den weitläufigen und vollends bei einem Klaggrund wie dem der ungerechtfertigten Bereicherung im Ergebnis unsicheren Weg verwiesen werden, von einer großen Zahl von Konkursgläubigern einen Teil der ihnen zugefallenen Konkursdividende herauszuverlangen", wobei der gutgläubige Empfang vor einer Reihe von Jahren zu beachten wäre (§ 818 Abs. 2 bis 4 BGB).
  • RG, 10.10.1938 - V 73/38

    Zum Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus BGH, 27.02.1957 - V ZR 104/55
    Hierbei steht die Versäumung einer nur tatsächlichen Möglichkeit zur Erlangung eines Ersatzes einer rechtlichen, auf Gesetz oder Vertrag beruhenden Möglichkeit gleich (RGZ 158, 277 [280]).
  • RG, 17.08.1939 - V 49/39

    Über die Rechtslage bei Aberntung und Vermostung von Trauben, die auf dem Stock

    Auszug aus BGH, 27.02.1957 - V ZR 104/55
    Es ist deshalb dem Geschädigten nicht zuzumuten, eine erst in Jahren zu seiner Befriedigung führende Gehaltspfändung zu erwirken (RGZ 141, 353 [354/355]: Befriedigung in erst etwa 4 1/2 Jahren), eine durch Vorschriften zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erheblich erschwerte, in ihrem Ende noch nicht abzusehende Liegenschaftsvollstreckung zu betreiben (RGZ 161, 109 [121]: Zwangsvollstreckung in landwirtschaftlichen Grundbesitz in der Zeit von Ende 1931 ab), oder, wenn er durch die Amtspflichtverletzung im Verteilungstermin ungenügend berücksichtigt wurde, auf dem Weg eines Bereicherungsanspruchs von den anderen Konkursgläubigern Ersatz zu verlangen (RGZ 154, 291 [295/296]); der Kläger kann hier, wie das Reichsgericht hervorhebt, "nicht auf den weitläufigen und vollends bei einem Klaggrund wie dem der ungerechtfertigten Bereicherung im Ergebnis unsicheren Weg verwiesen werden, von einer großen Zahl von Konkursgläubigern einen Teil der ihnen zugefallenen Konkursdividende herauszuverlangen", wobei der gutgläubige Empfang vor einer Reihe von Jahren zu beachten wäre (§ 818 Abs. 2 bis 4 BGB).
  • BGH, 22.06.1995 - IX ZR 122/94

    Pflichten des Notars bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages

    Schuldhaft ist die Versäumung einer Ersatzmöglichkeit, wenn der Geschädigte - in Kenntnis der Entstehung des Schadens - die mögliche und ihm nach den Umständen des Falles zuzumutende anderweite Deckung seines Schadens unterlassen hat (BGH, Urt. v. 27. Februar 1957 - V ZR 104/55, LM BGB § 839 (Fi) Nr. 5; v. 13. März 1958 - III ZR 130/56, VersR 1958, 373, 375; v. 19. März 1992 - III ZR 117/90, LM BGB § 839 (E) Nr. 51; Staudinger/Schäfer, § 839 Rdnr. 416).

    Die Ausnützung einer Ersatzmöglichkeit, die keine begründete Aussicht auf alsbaldige Verwirklichung hat, ist dem Geschädigten allerdings nicht zuzumuten (BGHZ 2, 209, 218; BGH, Urt. v. 27. Februar 1957 aaO.; v. 13. März 1958 aaO.; v. 5. November 1992 - III ZR 91/91, NJW 1993, 1647 f; BGB-RGRK/Kreft, § 839 Rdnr. 504; Rinsche, aaO. Rdnr. II 251).

  • BGH, 28.04.1964 - VI ZR 291/62
    Unter Bezugnahme auf einschlägige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 21. Januar 1957 - III ZR 93/56 - VersR 1957, 201; vom 27. Februar 1957 - V ZR 104/55 - LM Nr. 5 zu § 839 [Fi] BGB; vom 28. September 1959 - III ZR 112/58 - VersR 1959, 1005; vom 23. Mai 1960 - III ZR 66/59 - VersR 1960, 663 = WM 1960, 1012) hat es selbst zutreffend hervorgehoben, daß hierunter nicht nur rechtlich verfolgbare Ansprüche gegen Dritte auf Ersatz des entstandenen Schadens fallen, sondern auch Ersatzmöglichkeiten rein tatsächlicher Art in Betracht kommen, sofern deren Ausnutzung dem Geschädigten zumutbar ist.

    Daß der Verletzte auf andere Weise keinen Ersatz zu verlangen vermag, gehört zwar zu den Anspruchsvoraussetzungen; aber nur solche Ersatzmöglichkeiten kommen hierbei in Betracht, die sich aus dem Sachverhalt selbst ergeben (BGB RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 95), demselben Tatsachenkreis entsprungen sind, aus dem die in Rede stehende Schadensersatzforderung entstanden ist (RGZ 145, 56, 62; 170, 37, 38; BGH Urt. vom 28. September 1959 - III ZR 112/58 - VersR 1959, 1005, 1008), und begründete Aussichten auf alsbaldige Verwirklichung bieten, so daß ihre Ausnutzung dem Geschädigten zuzumuten ist (BGHZ 2, 209, 218; BGH Urt. vom 27. Februar 1957 - V ZR 104/55 - LM Nr. 5 zu § 839 [Fi] BGB).

  • BGH, 02.07.1981 - III ZR 63/80

    Drittbezogenheit der Amtspflicht zur Außerbetriebsetzung eines versicherungslosen

    Mit Teilzahlungen des Dritten muß sich der Ersatzberechtigte nur dann abfinden, wenn sie innerhalb einer angemessenen Zeit vollständig (Staudinger/K. Schäfer a.a.O. Rdn. 386) oder wenigstens zu einem erheblichen Teil (BGH Urteil vom 27. Februar 1957 - V ZR 104/55 = LM § 839 (Fi) Nr. 5; Soergel/Glaser BGB 10. Aufl. § 839 Rdn. 226) zur Befriedigung führen.
  • BGH, 21.03.1989 - IX ZR 155/88

    Belehrungspflicht des Notars bei ungesicherter Vorleistung eines

    Er mußte das auch tun, um dem Vorwurf zu entgehen, daß eine Ersatzmöglichkeit versäumt worden sei und deshalb die Schadensersatzforderung gegen den Notar entfalle (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27. Februar 1957 - V ZR 104/55, LM BGB § 839 (Fi) Nr. 5).
  • BGH, 01.12.1988 - IX ZR 63/88

    Notwendigkeit der Beurkundung der Verlängerung einer abgelaufenen Frist über die

    Die Schadensersatzforderung entfällt auch deshalb, weil die Klägerin eine früher vorhandene Ersatzmöglichkeit durch ihre Weigerung versäumt hat (so schon BGH, Urt. v. 27. Februar 1957 - V ZR 104/55, LM BGB § 139 (Fi) Nr. 5).
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